Außenarbeitsplätze für behinderte Menschen der Werkstatt (WfbM)

Seit einigen Jahren kooperieren wir nunmehr eng mit regionalen Unternehmen, um Mitarbeitern unserer Werkstatt, die sich das zutrauen, ausgelagerte Arbeitsplätze in der Industrie anzubieten. Für die behinderten Menschen bedeutet das oft, einen Schritt in ihrem Leben voranzukommen, selbständiger zu werden und Selbstvertrauen zu gewinnen. Unter sozialer Begleitung der Werkstatt lernen sie neue Arbeitsprofile kennen, können ihre Fähigkeiten testen und werden dabei schrittweise an die Arbeitsbedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt herangeführt. Derzeit gibt es in der WfbM St. Mauritius 4 ausgelagerte Arbeitsplätze. Bei der Firma Oberflächentechnik Graubmann GmbH in Reinsdorf arbeiten 2 Mitarbeiter der WfbM in der Oberflächenbeschichtung. Sie bestücken Gitter mit Teilen für die Beschichtung und lernen dabei z. B. auch die Bedienung eines Hubwagens. 2 weitere Außenarbeitsplätze befinden sich in der Mauritius Brauerei Zwickau. Dort sind 5 behinderte Mitarbeiter abwechselnd auf den beiden Plätzen eingesetzt. Sie sortieren das Leergut an einer Sortieranlage in die richtigen Kisten (Berichterstattung in der Freien Presse vom 03.02.2009). Im Jahr 2008 nutzten zusätzlich 14 behinderte Mitarbeiter das Angebot der Werkstatt, zum Teil mehrmals in zeitlich befristeten Praktika Erfahrungen in regionalen Firmen bei unterschiedlichen Tätigkeiten zu sammeln. 

Es ist das Ziel und die Aufgabe unserer Werkstatt, in Zukunft das Arbeitsangebot „Außenarbeitsplatz“ weiter auszubauen. Wohl wissend, dass die Leistungsanforderungen in einer WfbM im Vergleich zu denen des freien Arbeitsmarktes sehr differenziert zu sehen sind, ermutigen wir auch weiterhin regionale Firmen mit uns in Kontakt zu treten, denn ausgelagerte Arbeitsplätze für behinderte Menschen bieten für beide Seiten eine Chance erfolgreicher zu sein. Zum einen, behinderte Menschen fit zu machen, ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu verbessern und zum anderen, bei den kooperierenden Firmen durch diese Art der „Arbeitserprobung“ Vorbehalte gegenüber Menschen mit geistigen und körperlichen Einschränkungen abbauen. Neben finanziellen Anreizen besteht für diese Unternehmen die Möglichkeit, dauerhaft einen zuverlässigen Mitarbeiter zu gewinnen. Bei der Übernahme eines behinderten Mitarbeiters in ein Beschäftigungsverhältnis können Unternehmen die Ausgleichsabgabe reduzieren und zudem können finanzielle Fördermittel vom Kommunalen Sozialverband über mehrere Jahre in Anspruch genommen werden. Für weitergehende Informationen beraten Sie gerne der Werkstattleiter oder die Mitarbeiterinnen des Sozialen Dienstes.