Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

CSW – Christliches Sozialwerk gemeinnützige GmbH
WfbM St. Mauritius – anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen
Newtonstr. 1
08060 Zwickau

§ 1 Geltungsbereich/Vertragsabschluss

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtig und zukünftig von uns abgegebenen Angebote und mit uns geschlossenen Verträgen.  Soweit unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungen treffen, die denen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden entgegenstehen, sind hierzu gesonderte Vereinbarungen zu treffen.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen oder Aufträge, denen kein Angebot unsererseits zugrunde liegt, sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware oder Erfüllung des Auftrages nachkommen.
  3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 2 Lieferung/Gefahrübergang

  1. Lieferungen gelten ab Werk, soweit nichts anderes vereinbart ist. Mit dem Versand ab Werk geht die Gefahr auf den Kunden über. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. Kundenwünsche hinsichtlich Versandart und Versandweg finden nach Möglichkeit Berücksichtigung.  Dadurch bedingte Mehrkosten –auch bei vereinbarten frachtfreien Lieferungen –gehen zu Lasten des Kunden. Vorstehende Regelungen gelten nicht für beim Kunden zu erbringende Dienstleistungen.
  2. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Leistungspflicht.
  3. Soweit werkvertragliche Arbeiten am Ort des Kunden vorgenommen werden, hat dieser alle technischen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Arbeiten verzögerungs- und störungsfrei durchgeführt werden können. Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, so sind wir nach Ankündigung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Kunden obliegenden Handlungen an seiner Stelle und auf seine Kosten vorzunehmen.

§ 3 Lieferzeit/Liefermenge

  1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, beigestellten Produkte sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
  2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft hergestellt und mitgeteilt ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Termin der Abnahme maßgebend, hilfsweise – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – die Meldung der Abnahmebereitschaft.
  3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn wir ihre Überschreitung nicht zu vertreten haben.  Lässt sich in derartigen Fällen nicht absehen, dass wir unsere Leistung innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten erbringen werden können, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.  Sollten die Hinderungsgründe für uns bei Vertragsschluss erkennbar gewesen sein, sind wir zum Rücktritt nicht berechtigt.
  4. Teilfertigungen bzw. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

§ 4 Lagerhaltung

  1. Im Rahmen unserer Möglichkeiten und zur Sicherung eines reibungslosen Auftragsablaufs sind wir auf Wunsch des Kunden bereit, Rohstoffe und Materialen einzulagern. Dies geschieht jedoch ausschließlich auf Gefahr des Kunden.
  2. Bei längerfristiger Einlagerung ohne laufende Lieferabrufe durch den Kunden behalten wir uns die Berechnung von Lagergebühren vor.

§ 5 Preise

  1. Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Leistungen ab Werk und ohne Verpackung jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Wir sind eine nach § 142 SGB IX anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen. 50 % des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages kann nach Maßgabe des § 140 SGB IX auf eine eventuell zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet werden.

§ 6 Zahlung

  1. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungserhalt zahlbar.
  2. Bei Zahlungsverzug werden wir unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der gesetzlich geregelten Zinssätze berechnen.
  3. Müssen wir aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden unsere Ansprüche als gefährdet ansehen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, dürfen wir unsere Gesamtforderung sofort fällig stellen. Wir sind in den genannten Fällen weiterhin berechtigt, die Bearbeitung aller Aufträge des Kunden von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
  4. Der Kunde darf gegen unsere Forderungen ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.  Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    Ausgenommen hiervon ist das Zurückbehaltungsrecht wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche.
  5. Soweit wir Schecks annehmen, erfolgt die Annahme erfüllungshalber.

§ 7 Mängelansprüche

  1. Erweisen sich von uns erbrachte Leistungen als mangelhaft, richten sich die Mängelansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass der Kunde zunächst nur Nachbesserung verlangen kann. Wir werden die mangelhaften Teile nach unserer Wahl entweder reparieren oder ersetzen.
  2. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde die Vergütung herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Daneben kann der Kunde Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe von § 8 verlangen.
  3. Gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB beträgt die Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen 12 Monate ab dem Gefahrübergang.  Bei von uns gelieferten Teilen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, verbleibt es bei den gesetzlichen Fristen. Schadensersatzansprüche bleiben nach Maßgabe von § 8 unberührt.

§ 8 Haftung

  1. Für eine schuldhafte Verletzung unserer wesentlichen Vertragspflichten haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit uns weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haften wir allerdings nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden.
  2. In allen übrigen Fällen haften wir, wenn ein Schaden durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder durch einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
  3. Bei Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
  4. Die Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
  5. Ansonsten sind Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen gegen uns ausgeschlossen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleiben die verkauften Waren unser Eigentum.
  2. Der Kunde ist gegen Abtretung der sich hieraus ergebenden Ansprüche befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.  Bei Weiterverkäufen auf Kredit hat sich der Kunde gegenüber dem Endabnehmer das Eigentumsrecht vorzubehalten.
  3. Der Kunde ist zur Kennzeichnung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände verpflichtet.
    Er wird diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasserschäden, Einbruch und Diebstahl versichern. Auf Verlangen ist uns die Versicherungspolice zur Einsicht zu übermitteln. Der Kunde tritt uns im voraus die Ansprüche gegen die Versicherung ab.
  4. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu derem vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren.
  5. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Vorbehaltseigentums aufgewendet werden müssen.

§ 10 Erfüllungsort/Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche ist Dresden. Verbrauchern gegenüber gilt dies, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  2. Der Kunde kann daneben - nach unserer Wahl - auch an seinem Sitz verklagt werden.

§ 11 Datenschutz

  1. Das CSW erhebt, speichert und nutzt die persönlichen Daten des Kunden unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen insbesondere des BDatenSchG ausschließlich zur Auftragsabwicklung sowie zur Information über neue Angebote. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu kommerziellen Zwecken ist ausgeschlossen.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Davon ausgenommen, d.h. unanwendbar, ist das UN-Abkommen über den Internationalen Warenkauf.
  2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – soweit nicht dispositives Gesetzesrecht Anwendung findet - eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.

(Stand: 01.07.2009)